Lohnkosten
Lohnkosten in der Landwirtschaft
Der Lohn-/Personalaufwand ist eine bedeutende Kostenposition im landwirtschaftlichen Unternehmen. Lohnkosten entstehen für ständig beschäftigte Fremdarbeitskräfte für die ein fester Lohn gezahlt wird und für Saison-Arbeitskräfte, die nicht ständig im Betrieb beschäftigt sind.
Berechnungsgrundlagen für die Lohn-/Personalkosten sind der Entgelttarifvertrag für die Landwirtschaft in Sachsen sowie die Gesetzgebung für die Sozialversicherung (Sozialgesetzbuch) und das Mindestlohngesetz in Deutschland.
Hier sind wichtige Fachinformationen zu den Personalkosten in Sachsen zusammengestellt.
- Tarifvertrag Landwirtschaft (*.pdf, 3,16 MB) Entgelttarifvertrag Sachsen vom 08.02.2024
- Kalkulation zu Personalkosten einer Fachkraft (Ecklohn) Link zu den Kosten-Richtwerten Verfahren Personalkosten Fachkraft (sachsen.de)
- Fachbeitrag: Was kostet die Arbeit in der landwirtschaftlichen Urproduktion tatsächlich? Mit welchem Lohnansatz muss ich heute rechnen, wenn ich eine Investition für 25 und mehr Jahre plane? (*.pdf, 0,25 MB) Fachbeitrag herunterladen
- Weiterführende Informationen des Arbeitgeberverband für Land- und Forstwirtschaft in Sachsen
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 22: GAP, Informationsmanagement
Ulrike Bönewitz
Telefon: +49 351 2612-2203
Telefax: +49 351 4512610010
E-Mail: Ulrike.Boenewitz@smekul.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de