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Lohnkosten

Lohnkosten in der Landwirtschaft

Der Lohn-/Personalaufwand ist eine bedeutende Kostenposition im landwirtschaftlichen Unternehmen. Lohnkosten entstehen für ständig beschäftigte Fremdarbeitskräfte für die ein fester Lohn gezahlt wird und für Saison-Arbeitskräfte, die nicht ständig im Betrieb beschäftigt sind.
Berechnungsgrundlagen für die Lohn-/Personalkosten sind der Entgelttarifvertrag für die Landwirtschaft in Sachsen sowie die Gesetzgebung für die Sozialversicherung (Sozialgesetzbuch) und das Mindestlohngesetz in Deutschland.

Hier sind wichtige Fachinformationen zu den Personalkosten in Sachsen zusammengestellt.

Lohnkosten

Bild zur Buchführung © LfULG

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 22: GAP, Informationsmanagement

Ulrike Bönewitz

Telefon: +49 351 2612-2203

Telefax: +49 351 4512610010

E-Mail: Ulrike.Boenewitz@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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