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Mit welchen Kosten muss man rechnen

Biogasanlagen werden in Sachsen standardmäßig auf Güllebasis mit einer Zufuhr von Kofermenten betrieben. Silomais ist in Sachsen das am meisten eingesetzte Koferment.

Um erfolgreich wirtschaften zu können, müssen sowohl die Biogasanlagenbetreiber als auch die Erzeuger von Maissilage für Dritte die Erzeugungsvollkosten für die Energiepflanzen kennen.

Die Ermittlung der Vollkosten sollte generell auf der Grundlage betrieblicher Leistungen/Erträge und Produktionskosten basieren. Eine betriebsspezifische Festkostenbetrachtung ist unabdingbar.

Sind jedoch nur unzureichende Ist-Daten im Unternehmen vorhanden, muss auf Kalkulationsdaten zurückgegriffen werden. Der vom LfULG kalkulierte Kostenrichtwert von 5,50 Euro je verkaufte dt Maissilage ist ein Orientierungswert unter sächsischen Produktions- und Standortbedingungen. Für die Ermittlung der Vollkosten für Maissilage steht eine Kalkulationshilfe bereit. Neben einer Übersicht zu den Kalkulationsgrundlagen können auch eigene betriebliche Berechnungen der Vollkosten nach vier Regionen in Sachsen durchgeführt werden. Eine Anpassung der Betriebsmittelpreise erfolgte im Oktober 2023.

Bei Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages zwischen Silomaiserzeuger und –Abnehmer sind neben dem Preis insbesondere auch der Übergabeort der Maissilage bzw. die Transporte zwischen Silo und Fermenter vertraglich genau fest zulegen. Der Landwirt als Unternehmer muss seinen Verhandlungsspielraum in der Preis- und Vertragsgestaltung kennen und diesen so ausloten, dass beide Vertragsseiten nachhaltig wirtschaften können.

Im Internet stellt das Landesamt Planungs- und Bewertungsdaten zur Verfügung. Dort sind auch standortdifferenzierte Deckungsbeitragsrechnungen für die Erzeugung von Maissilage zu finden.

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