25.07.2024

Pflanzenschutz: Kartoffel – Schutz vor Braunfäule

Das LfULG rät

Pflanzenschutz: Kartoffel – Schutz vor Braunfäule

Die Krautfäulesituation war aufgrund der immer wieder auftretenden Niederschläge, welche regional teils auch sehr ergiebig ausfielen, dauerhaft angespannt. Im Rahmen des Monitorings wurde auf weiteren Beobachtungsflächen Befall festgestellt. Wenn das Krautwachstum abgeschlossen ist, sollten bei den noch nötigen Folgebehandlungen nur noch Kontaktfungizide eingesetzt werden.

Sobald in den Kartoffelbeständen die unteren Kartoffelblätter beginnen gelb zu werden und kein Krautwachstum mehr stattfindet, steht der Schutz der Knollen vor Braunfäule im Vordergrund. Um die gebildeten Tochterknollen im Boden vor Krautfäuleinfektionen zu schützen, sollte ca. 8 bis 10 Tage vor der Krautbeseitigung die Abschlussspritzung mit einem sporenabtötenden Mittel durchgeführt werden. Dies kann in Kombination mit einer Sikkationsmaßnahme erfolgen.

Die Krautregulierung steuert die Abreife der Kartoffelbestände und dient zur Ernteerleichterung sowie zur Qualitätssicherung der Knollen (einheitliche Fraktionsgröße, Schalenfestigkeit etc.). Im Pflanzkartoffelanbau soll durch das rechtzeitige Abtöten des Krautes vor allem die Virusabwanderung vom Kraut in die Knolle verhindert werden. Die Krautregulierung sollte frühestens mit beginnender Abreife der Kartoffel erfolgen. Zu frühe chemische Krautabtötung in Verbindung mit hohen Temperaturen und Trockenheit muss vermieden werden, da unter diesen Bedingungen eine erhöhte Gefahr der Ausbildung von Gefäßbündelverbräunungen und Nabelendnekrosen gegeben ist. Eine starke Laubbildung kann Probleme bei der Krautabtötung bereiten. Deshalb bietet die Kombination aus Schlegeln und nachfolgender chemischer Behandlung bzw. einem Splitting (2 Behandlungen) Vorteile.

Dr. Michael Kraatz, LfULG

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