08.08.2024

Pflanzenschutz: Hinweise zur Getreidebeizung

Das LfULG rät

Pflanzenschutz Hinweise zur Getreidebeizung

Bei der bevorstehenden Getreideaussaat sollte an einen umfassenden Beizschutz für einen gesunden Feldaufgang, eine gute Überwinterung und die Ausschaltung von verschiedenen samen- und bodenbürtigen Krankheiten gedacht werden. Der Weizensteinbrand (Tilletia caries) und der Zwergsteinbrand (Tilletia controversa) werden durch eigenen Nachbau ohne ausreichenden Schutz und »Schmalspurbeizen« gefördert. Deshalb sollte bei Nachbau mittels Labortests der Steinbrandsporenbesatz am Korn ermittelt werden. Spezialbeizen gegen die Schwarzbeinigkeit wirken nur gegen diese Krankheit und müssen deshalb mit einer breit wirksamen Fungizidbeize kombiniert werden. Das Befallsrisiko für Schwarzbeinigkeit ist erhöht, wenn ein früher Aussaattermin und eine enge Getreidefruchtfolge auf den Flächen stattfinden. Neben den chemischen Beizen ist weiterhin als biologische Saatgutbeize Cerall in Weizen (Fus.-Arten, Sept. nodorum u. Steinbrand), Roggen (Fus.-Arten) und Triticale (Fus.-Arten) zugelassen. Das Mittel beinhaltet den Wirkstoff bzw. das Bakterium Pseudomonas chlororaphis und ist bis 04/2025 zugelassen. Es dient zur Befallsminderung. Die Einfuhr und Aussaat von mit Neonicotinoiden gebeiztem Getreidesaatgut bleibt in Deutschland verboten. Deshalb ist es wichtig, die Neusaaten ab Auflauf bis zur Vegetationsruhe im Herbst kontinuierlich auf Blattlausbesatz zu kontrollieren.

Dr. Michael Kraatz, LfULG

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