Tiergerechte Sauenhaltung
Tiergerechte Sauenhaltung - Verbesserte und verkürzte Haltung von tragenden und ferkelführenden Sauen im Kastenstand
Projektlaufzeit:
Teil 1: 05/2017 - 03/2020
Teil 2: 11/2016 - 12/2019
Projektziel:
Ziel beider Projekte war die Erarbeitung von Beratungsempfehlungen zur Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben. Im Rahmen des FuE Projektes sollte die Haltung tragender Sauen in verbesserten Kastenstandsystemen sowie die Gruppenhaltung im Deckzentrum erprobt und im Hinblick auf die Tiergerechtheit, Praktikabilität und biologische Leistungen geprüft werden. Ziel des EIP Projektes war die Prüfung von Konstruktionskriterien zur optimalen Gestaltung von Bewegungsbuchten im Hinblick auf Tiergerechtheit, tierische Leistung und Arbeitsqualität.
Projektergebnisse:
- Mithilfe der erprobten konstruktiven Veränderungen der Kastenstände lassen sich die vom sogenannten »Magdeburger Urteil« geforderte Beinfreiheit realisieren und die in konventionellen Kastenständen ansonsten damit verbundene Verletzungsgefahr verringern.
- Die gewährte Beinfreiheit wird von den Sauen genutzt, aber gleichzeitig gegenüber dem Körperkontakt und den Rückzugsmöglichkeiten (bei Gruppenhaltung) als untergeordnet bewertet. Deshalb ist eine zeitliche Begrenzung der Kastenstandhaltung für tragende Sauen tiergerechter als ein völliger Verzicht auf die Kastenstände.
- Um die neuen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen ist die Gruppenhaltung im Deckzentrum die bessere Alternative zur Besamung in der Gruppenhaltung (Wartebereich).
- Bei Stress mit den Gruppenmitgliedern ziehen sich die unterlegenen Sauen in den Kastenstand zurück. Dieser sichert somit das Schutzbedürfnis. Auch die Maße der Kastenstände für die Gruppenhaltung sollten deshalb nicht zu eng gewählt werden. Eine lichte Weite von 67 cm scheint ein geeigneter Kompromiss für die gemeinsame Haltung von jungen und alten Sauen zu sein.
- Auch im Abferkelbereich liegt der Schlüssel für eine tiergerechtere Haltung in einer zeitlich begrenzten Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Im Hinblick auf die Gestaltung der somit obligatorischen Bewegungsbuchten gilt es einen optimalen Kompromiss zwischen dem Anspruch der Sauen auf Bewegung dem der Ferkel auf Überleben zu finden.
- Eine nicht quadratische Buchtengeometrie in einem Verhältnis der Länge zur Breite in einem Verhältnis von 3:2 fördert eher schmale trapezförmige Aktionsbereiche für die Sauen. Diese unterstützen eine maßvolle Begrenzung der Aktivitätsfläche der Sau. Diese wird dadurch dazu gebracht sich auf einer für sie vorgesehen Standfläche abzulegen und im Liegen möglichst wenig erdrückungsgefährliche Rollbewegungen auszuführen. Dadurch werden mögliche Ferkelverluste begrenzt.
- Die Öffnung des Ferkelschutzkorbes kann unter den beschriebenen Versuchsbedingungen (Genetik, Buchtenkonstruktion) bereits am 5. Lebenstag der Ferkel erfolgen, ohne dass sich die Ferkelverluste, im Vergleich zur Fixierung der Sau bis zum 7. Lebenstag der Ferkel, erhöhen.
- Bei der Fixierung der Sauen erst 2 Tage vor dem Abferkeltermin entstehen weniger Ferkelverluste im Vergleich zur sofortigen Fixierung der Sauen zum Einstallen in die Abferkelabteile. Nach dem aktuellen Entwurf der neuen Nutztierhaltungsverordnung für Schweine ist die sofortige Fixierung zur Einstallung generell nicht mehr zulässig. Es ist aber dringend darauf zu achten, dass der Ferkelschutzkorb mit einsetzender Geburt geschlossen ist.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 74: Tierhaltung
Dr. Eckhard Meyer
Telefon: 034222 46-2208
Telefax: 034222 46-2099
E-Mail: Eckard.Meyer@smul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 74: Tierhaltung
Katja Menzer
Telefon: 034222 46-2111
Telefax: 034222 46-2099
E-Mail: Katja.Menzer@smul.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de