Praxisempfehlung: Erstellung eines Vorsorgekonzeptes
Diese Praxisempfehlung dient als Hilfestellung bei der Erstellung eines Vorsorgekonzeptes nach Art. 28 (1) der VO (EU) 2018/848, welches seit dem 01.01.22 für die Bio-Zertifizierung verpflichtend ist. Gegenüber Bio-Betrieben besteht die Forderung nach der Entwicklung und Umsetzung eines systematischen Vorsorgekonzeptes zur Ermittlung und Vorbeugung von Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse/Stoffe oder der Vermischung mit nicht-ökologischen Erzeugnissen.
- Praxisempfehlung Erstellung eines Vorsorgekonzeptes (*.pdf, 0,75 MB) Franzine Müller, LfULG
Kurz und knapp
- Seit 01.01.2022 neue Rechtslage durch Inkrafttreten der neuen EU-Öko-Verordnung
- Forderung gegenüber Bio-Betrieben: Entwicklung und Umsetzung eines systematischen Vorsorgekonzeptes
- Ermittlung und Vorbeugung von Risiken der Kontamination
- Betriebliches Qualitätssicherungssystem
Art. 28 (1) der VO (EU) 2018/848: Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Vorsorgemaßnahmen müssen
- auf jeder Stufe der Produktion, Aufbereitung und des Vertriebs ergriffen werden,
- verhältnismäßig und angemessen sein,
- Risiken der Kontamination mit nicht zugelassenen Erzeugnissen/Stoffen ermitteln und vermeiden,
- Bio-Kritische Kontrollpunkte (BioKKP) identifizieren und aufrechterhalten,
- regelmäßig überprüft und angepasst werden,
- die Trennung ökologischer und nicht-ökologischer Erzeugnisse gewährleisten.
Relevanz
Die Umsetzung des Vorsorgekonzeptes wird im Rahmen der Bio-Kontrolle überprüft und bestätigt und ist somit Voraussetzung für die Bio-Zertifizierung.
Anforderungen
- betriebsindividuelle Festlegung von Art und Umfang der Vorsorgemaßnahmen
- mögliches Andocken an bestehende Strukturen (z.B. HACCP-Konzept)
- Vorsorgemaßnahme: einfach und praktisch
- Dokumentation: pflegeleicht und nachvollziehbar
- Mitarbeiterschulung ist zentral
Erstellung eines Vorsorgekonzeptes
Bio-Kritischer Kontrollpunkt
Ein BioKKP ist ein Punkt, Schritt oder Prozess im betrieblichen Einflussbereich, an dem ein Kontaminationsrisiko mit nicht zugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen besteht.
1. Prozesse beschreiben
2. Identifizierung BioKKP
3. Risikobewertung BioKKP
4. Vorsorgemaßnahmen festlegen
Schritte 1-4 (ggf. auch 5) in Tabelle erfassen
Prozessschritt | BioKKP | Risikobewertung | Vorsorgemaßnahme | Dokumentation und Kontrolle |
---|---|---|---|---|
1 Prozessschritt bennen z.B. "Lagerung" | 1 z.B. Vermischung konventioneller + Bio-Ware | Mittel | Maßnahmen treffen, durch die das Eintrittsrisiko des BioKKP verringert bzw. vermieden werden kann | Kontrollmaßnahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollturnus festlegen |
2 | Gering | |||
3 | Hoch | |||
2 | 1 | Mittel |
5. Dokumentation und Kontrolle
6. Aktualisierung
Dokumentationssystematik | Verantwortlichkeit | Überprüfung der Dokumentation | Aktualitätsprüfung |
---|---|---|---|
z.B. an HACCP-Konzept angegliedert | 1. Verantwortliche(r) 2. Verantwortliche(r) |
Zuletzt überprüft am: xx.xx.xxxx Zuletzt überprüft durch: Name |
Prüfung der BioKKP z.B. 1. und 3. Quartal |
Weiterführende Informationen
- VO (EU) 2018/848 Link
- VO (EU) 2018/848 (*.pdf, 1,36 MB) Download
- Neues Praxistool vom BÖLW und dem BVK Link
- Vorsorgekonzept mit Checkliste für landwirtschaftliche Unternehmen gemäß Öko-Verordnung (EU) 2018/848 (*.pdf, 0,25 MB) BÖLW, BVK
- Checkliste zum Ausfüllen für landwirtschaftliche Betriebe (*.docx, 0,38 MB) BÖLW, BVK
- Verbundprojekt Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität FiBL, BÖLN, BLQ, GfRS
- Praxisleitfäden und Arbeitshilfen für Bio-Unternehmen zur Umsetzung des Artikels 28 Absatz 1 der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 FiBL, BÖLN, BLQ, GfRS
- Rechtsauslegung Artikel 28 (1) (*.pdf, 0,40 MB) FiBL, BÖLN, BLQ, GfRS
- Praxisleitfaden für landwirtschaftliche Unternehmen (*.pdf, 1,77 MB) FiBL, BÖLN, BLQ, GfRS
- Praxisleitfaden für lebensmittel- und futtermittelverarbeitende Unternehmen (*.pdf, 5,39 MB) FiBL, BÖLN, BLQ, GfRS