Auslaufhaltung von Schweinen in der ASP-Sperrzone II

Projektlaufzeit 04/2022 bis 10/2024

Mit der geplanten Umstrukturierung der Nutztierhaltung in Deutschland soll das Tierwohl auch in der Schweinehaltung verbessert werden. Neben einem erhöhten Platzangebot, strukturierten Buchten und Einstreu sollen zunehmend Außenklimareize bzw. unmittelbar Auslauf für die Tiere angeboten werden. Bereits jetzt ist in der biologischen Schweinehaltung die Bereitstellung eines Auslaufes zwingend vorgeschrieben (Artikel 10 Anhang 1 Teil III DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/464 DER KOMMISSION vom 26. März 2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848). Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vom 17.8.2023 sieht für die Haltungsform 4 (Auslauf/Weide) zwingend Auslauf für die Schweine vor. Nach den Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung sollen ab 2040 mindestens 10% der Ställe Ausläufe aufweisen können. Aldi verfolgt als Ziel, bereits bis 2026 ein Drittel des Frischfleischsortiments von Hähnchen, Pute, Rind und auch Schwein aus den Haltungsformen 3 (Stallhaltung mit Außenklimareizen) und 4 (Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf oder Freilandhaltung) anzubieten.

Für Betriebe in der Sperrzone II nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) besteht im Moment allerdings ein grundsätzliches Aufstallungsgebot, sodass unabhängig von der Möglichkeit des Auslaufes für die Schweine eine Vermarktung des Fleisches als tierisches Produkt aus einer entsprechenden Tierwohlstufe nicht möglich ist. Dies ist für die betroffenen Landwirte mit erheblichen ökonomischen Verlusten verbunden und verhindert Investitionen in höhere Tierwohlstandards bzw. verunsichert Landwirte bei der Planung von Umbaumaßnahmen. Da bei der Bekämpfung der ASP in langen Zeiträumen geplant werden muss, würde die Möglichkeit zur Haltung von Schweinen in Haltungssystemen mit einem entsprechend gesicherten Auslauf für die Landwirte Planungssicherheit und für die Schweinehaltung auch die Möglichkeit für ein höheres Tierwohl trotz eines erhöhten Tierseuchenrisikos gewährleisten.

Projektlaufzeit:

04/2022 bis 10/2024

Projektziel:

Ziel des Projektes war es, Kriterien für eine strukturierte Hygieneanalyse mit besonderer Berücksichtigung von Biosicherheitsmaßnahmen für eine Risikominimierung zum Eintrag der ASP zu erarbeiten. Des Weiteren wurden Umbaumaßnahmen zur Absicherung der Ausläufe gegen den Eintrag von infektiösem Material über den Auslauf erarbeitet und ökonomisch bewertet. Diese wissenschaftlich begründete Entscheidungshilfe in Form einer Hygieneanalyse (siehe Link) für die Anwendung im Einzelfall wird zur Unterstützung von Landwirten und zuständigen Behörden bereitgestellt

Projektergebnisse:

  • Insgesamt wurden sechs Auslaufhaltungen und zwei Freilandhaltungen von Hausschweinen in Sachsen und Brandenburg im Zeitraum 2022-2023 für das Projekt gewonnen. Die Betriebe hatten Bestandsgrößen zwischen ca. 40-2000 Schweinen. Sie wurden auf ihre Biosicherheit beurteilt, sowohl spezifisch für den Auslauf als auch gesamtbetrieblich. Somit konnten die erarbeiteten Kriterien überprüft und die daraus entstehende Hygieneanalyse entwickelt werden.
  • Die erarbeiteten Kriterien wurden in folgenden Gruppen unterteilt: Bau- und Verfahrenshygiene, Personenverkehr; Auslauf, Standortgegebenheiten, Umzäunung, Auslaufgegebenheiten; Transporthygiene; Reinigung und Desinfektion; Hygiene von Futter und Tränkwasser; Entsorgung: TKB, Abprodukte, Abwasser, Entwesung; Quarantäne und Krankenisolierung; Leitung, Planung, Organisation.
  • Es ergaben sich schließlich Hygienekennziffern für jede Fragegruppe, die generell zwischen 0 und 5 liegen können und eine Aussage zur Biosicherheit in den Betrieben erlauben. Mit der Hygieneanalyse und der daraus resultierenden Hygienekennziffer wurde ein objektives Bewertungssystem für Schweinehaltungen entwickelt, das einen Vergleich verschiedener Bestände mit Auslauf anhand von Kennziffern ermöglicht.
  • Insgesamt erwies sich das System als geeignet, Schweinehaltungen verschiedener Art und Größe objektiv zu bewerten und zu vergleichen. Die Untersuchung einer größeren Zahl von Beständen könnte eine weitere Verbesserung des Systems ermöglichen.
  • Umbauerfordernisse für die Ausläufe schließen grundsätzlich Netze aus dem Geflügelbereich oder Obstbau ein sowie technisch angemessene Trage- und Unterkonstruktionen. Somit kann das Risiko des Eintrages von kontagiösem Material über den Auslauf durch Vögel erheblich gesenkt werden. Zusätzlich können mit diesen Baumaßnahmen die Haltungsbedingungen des Betriebes verbessert werden, z.B. durch erweiterten Sonnen- und Witterungsschutz.
  • Die Erarbeitung möglicher Umbauerfordernisse für die verschiedenen Pilotbetriebe hat gezeigt, dass technische Lösungen umsetzbar sind. Zudem wurden diese ökonomisch beurteilt. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Umbaukosten für große Betriebe (>1000 Tiere) eher finanziell tragbar sind als für kleinere Betriebe, da sich die Kosten auf Tierplatz/ m² relativieren. Die finanzielle Verhältnismäßigkeit ist in jedem Fall einzeln zu diskutieren.
  • Die erhobenen Daten stellen spezifische (nicht abschließende) Umsetzungsmöglichkeiten für bereits vorhandene Stallbauten dar; diese wurden zusammen mit Stallbauexperten für jeden Betrieb individuell betrachtet und beurteilt. Praktikable Umbaumöglichkeiten müssen also individuell und spezifisch erarbeitet werden. Nur so können nachhaltige Vorteile für die Biosicherheit des jeweiligen Betriebes ermöglicht werden.
  • Beim Bau eines neuen Schweinestalls mit Zugang zum Freien kann es besonders von Vorteil sein, Biosicherheitsmaßnahmen mit Netzen und Unterkonstruktionen einzuplanen. So kann die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages von kontagiösem Material über den Auslauf erheblich minimiert werden. Außerdem kann man bei der Planung dieser Maßnahmen ein gesamtheitliches Konzept der Tierhaltung berücksichtigen, zum Beispiel die Gewährleistung von Sonnen- und Witterungsschutz. Ziel sollte ein modernes und zukunftsorientiertes Haltungssystem sein, welches den Tieren die Nutzung eines sicheren und tiergerechten Auslaufes ermöglicht.

Abschlussbericht

Läufergruppe

© Gesundheitsanalyse Schwein

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 74: Tierhaltung

Dr. Evelin Ullrich

Telefon: 034222 46-2218

Telefax: 034222 46-2090

E-Mail: Evelin.Ullrich@smekul.sachsen.de

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