26.06.2024

Pflanzenschutz: Mutterkorn in Roggen - ab 2024 gelten neue Grenzwerte

Das LfULG rät

Pflanzenschutz – Mutterkorn in Roggen: Ab 2024 gelten neue Grenzwerte!

Gebietsweise wurde in Roggenbeständen Mutterkorn (Claviceps purpurea) festgestellt. Ein hoher Ungrasbesatz, Stress durch die Witterung zur Blüte sowie ungleichmäßige Bestände und eine lange Blühdauer sind begünstigende Faktoren für eine Infektion. Kontrollieren Sie vor der Ernte Ihre Bestände. Bei der Ernte ist es sinnvoll, stärker befallene Feldränder und Fahrgassen separat zu dreschen.

Um die Lebensmittelsicherheit weiter zu erhöhen, hat die EU festgelegt, dass zur Ernte 2024 neue Grenzwerte für den Besatz mit Mutterkorn und Ergotalkaloiden gelten (Verordnung (EU) 2021/1399). Bislang durften in unverarbeitetem Roggen 0,5 g/kg Mutterkornsklerotien enthalten sein, ab dem 1. Juli 2024 sind nur noch 0,2 g/kg erlaubt.

Auch in Roggenmahlerzeugnissen (Roggen, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird) wird der Höchstgehalt an Ergotalkaloiden herabgesetzt. Bislang sind noch 500 µg/kg zugelassen, ab dem 1.7.2024 sind es noch 250 µg/kg. Dabei gelten Grenzwerte für Ergotalkaloide auch z. B. für Mahlerzeugnisse aus Gerste, Weizen, Dinkel und Hafer.

Dr. Michael Kraatz, LfULG

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