Pflanzenschutz: Raps- Wachstumsregulierung und Krankheitsbekämpfung im Herbst
Das LfULG rät
Pflanzenschutz – Raps- Wachstumsregulierung und Krankheitsbekämpfung im Herbst
Bei Winterraps steht die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes von Wachstumsreglern im Herbst an. Der optimale Termin für Wachstumsregler-Maßnahmen ist das 4 - 6 Blattstadium (BBCH 14 – 16). Herbstanwendungen dienen in erster Linie der Verhinderung des Überwachsens der Bestände und der Verbesserung der Winterfestigkeit. Neben der wachstumsregulatorischen Wirkung zielen die fungiziden Wirkstoffe auch auf die Bekämpfung der Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans, Nebenfruchtform: Phoma lingam) ab.
Anhand der schlagspezifischen Bedingungen ist genau zu prüfen, ob und zu welchem Zweck eine Behandlung wirklich erforderlich ist. In den letzten Jahren hat sich die Resistenz der Sorten gegenüber dieser Krankheit verbessert und alle Azol-haltigen Wachstumsregler haben eine fungizide Wirkung. Eine Behandlung kann notwendig werden, wenn Frühsaaten weit entwickelt sind, zum Überwachsen neigen oder gut mit Stickstoff versorgt sind, Phoma lingam zeitig und sehr stark auftritt, die angebaute Sorte schnellwüchsig und krankheitsanfällig ist, es in der Region häufige Auswinterungsprobleme gibt und die Herbstwitterung feucht-warm und wüchsig ist. Sehr zeitiger Phoma - Befall kann zu einem erhöhten Wurzelhalsbefall führen. Bei anhaltender Feuchtigkeit geht die Infektion von den alten befallenen Rapsstoppeln aus. Deshalb ist eine gute und rechtzeitige Stoppelbearbeitung der Vorjahresrapsflächen sehr wichtig. Weiterhin hat die Sortenwahl (Anbau wenig anfälliger Sorten) einen großen Effekt auf die Befallsreduzierung. Eine gezielte Bekämpfung von Phoma lingam ist schwierig, da bei feucht-warmer Herbstwitterung ständig bis in den Winter hinein Infektionsmöglichkeiten bestehen. Der optimale Behandlungstermin ist somit schwer bestimmbar. Soll dennoch bei einer Herbstanwendung Phoma lingam (Leptosphaeria maculans) ausreichend mit erfasst werden, müssen die Aufwandmengen (auf 80 – 100 %) erhöht werden und ein Präparat mit einer höheren fungiziden Leistung ausgewählt werden.
Es gilt zu beachten, dass seit dem 19. August 2024 der Einsatz des Fungizids Belantiy gegen den Erreger Leptosphaeria maculans nicht mehr zugelassen ist (BVL-Widerruf) . Damit steht der Wirkstoff Mefentrifluconazol in Raps zur Bekämpfung dieser Krankheit nicht mehr zur Verfügung. Für einen optimalen Behandlungserfolg ist wüchsige Witterung (Temperaturen um 15 °C) erforderlich. Zu beachten ist auch die Einstufung zum Bienenschutz bei Tankmischungen mit Insektiziden.
Neben Phoma treten an Winterraps Rapswelke (Verticillium), Grauschimmel (Botrytis), Falscher Mehltau und Cylindrosporium auf. Eine sachgerechte Fruchtfolgegestaltung (mind. 3 Jahre Anbaupause), standortangepasste Boden- sowie Saatbettbearbeitung, Auswahl krankheitstoleranter, standfester Sorten, optimal angepasste Aussaattermine und eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung reduzieren das Infektionspotential von Krankheitserregern und erhöhen außerdem die Widerstandfähigkeit der Pflanzen.
Weiterhin ist in den Rapsbeständen auch auf tierische Schaderreger zu achten. Neben dem Rapserdfloh (Bekämpfungsrichtwert: im Bestand über 10% Lochfraß am Blatt) ist bei den Kontrollen auch auf die Larven von Rübsenblattwespe, Kohlmotte und Kohlweißling zu achten. Die Junglarven der Rübsenblattwespe sind hellgrau bis grün und daher gut getarnt. Erst die älteren Larven sind sehr gut durch die dunkelgrüne bis schwarze Verfärbung zu erkennen. Bei einem durchschnittlichen Befall von 1 Larve je Pflanze wird eine Bekämpfung empfohlen.
Dr. Michael Kraatz, LfULG