Pflanzenschutz: Weißstängeligkeit im Raps – Entscheidungshilfen nutzen
Das LfULG rät
Pflanzenschutz
Weißstängeligkeit im Raps – Entscheidungshilfen nutzen
Die Vegetationsentwicklung ist in diesem Jahr ca. 3 Wochen vor den Normalwerten. Dies zeigt sich nun auch deutlich in der Entwicklung der Rapsbestände. Das Streckungswachstum und die Bildung der Knospenanlagen hat sehr zeitig eingesetzt. In der letzten Märzdekade waren bereits erste blühende Pflanzen sichtbar.
Eine der Hauptkrankheiten während der Blüte und Abreife des Rapses, die Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum), tritt je nach Witterungsbedingungen von Jahr zu Jahr in sehr unterschiedlichem Ausmaß auf. Gefährdet sind vor allem Schläge mit langjährigem Rapsanbau in enger Fruchtfolge auf denen in der Vergangenheit bereits starke Infektionen stattgefunden haben. Zur Entscheidungsfindung über die Notwendigkeit und den optimalen Termin einer Blütenbehandlung gegen Sclerotinia dienen verschiedene Hilfsmittel. Als eine wichtige Maßnahme zur Gefährdungsabschätzung wird empfohlen, mit Hilfe von Sklerotiendepots die Apothezienbildung (Fruchtkörper) auf den eigenen Schlägen zu überwachen. Die Anlage dieser Depots dient als Hinweis über das Auskeimen der Sklerotien und zum aktuellen Wachstum der Apothezien. Haben die ersten Apothezien einen Durchmesser von ca. 8 mm erreicht, beginnt dass Ausschleudern der Sporen. In Abhängigkeit von der Feuchtigkeit zu diesem Zeitpunkt kann es dann zu Infektionen durch Sclerotinia während der Rapsblüte kommen. Erste Apothezien wurden in den Depots festgestellt. Mit der Erwärmung ist ein zunehmendes Aufkommen an Apothezien zu erwarten.
Da Fungizidmaßnahmen bei geringem Befall unwirtschaftlich sind, sollte genau abgewogen werden, ob eine Maßnahme in der Rapsblüte unbedingt erforderlich ist. Unterstützend für die Entscheidungsfindung kann auch das Prognose-Modell SkleroPro unter www.isip.de genutzt werden. Das Modell sagt die Behandlungsnotwendigkeit während der Vollblüte des Rapses voraus, wobei die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme berücksichtigt wird.
Dr. Michael Kraatz, LfULG