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Wie werden Öko-Produkte kontrolliert?

Ein lückenloses Kontrollsystem

Seit 1993 ist der ökologische Landbau und damit Begriffe wie »Öko«, »Bio« oder »biologische Kartoffeln« oder »Öko-Champignonsuppe« für Lebensmittel EU-weit gesetzlich geschützt. Dazu bestehen in den Regelungen der EU Produktions- und Kontrollvorschriften für den Öko-Landbau. Diese gelten für ökologische landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungs- und Handelsunternehmen sowie für Importunternehmen. Alle Unternehmer, die pflanzliche oder tierische Produkte erzeugen, verarbeiten, handeln, lagern oder importieren und diese mit dem Hinweis auf »Bio« oder »Öko« vermarkten, müssen sich dem Kontrollverfahren unterziehen.

Gliederung der Kontrolle

Das Kontrollsystem ist mehrstufig. Es beginnt beim Öko-Bauern und schließt alle weiteren Verarbeitungsstufen der Wertschöpfungskette eines Lebensmittels lückenlos ein. Die Vorschriften gelten auch für Öko-Produkte, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Sie dürfen nur dann in der EU als Öko-Produkt gehandelt werden, wenn sie im Herkunftsland nach gleichwertigen, von der EU anerkannten Vorschriften produziert und kontrolliert wurden.

Zum Beispiel bedeutet dies bei der Herstellung eines Öko-Keks mit Schokoladenüberzug, dass:

• der Landwirt, der das Getreide erzeugt und der Kakao-Bohnen-Erzeuger im Drittland,

• der Importeur von Kakao-Bohnen,

• der Müller, der das Getreide mahlt und der Kakao/Schokoladen-Verarbeiter in der EU

• der Großhändler mit eigener Lagerung, der weitere Zutaten liefert und

• der Bäcker, der daraus die Kekse herstellt und diese in seinem Geschäft als Öko-Keks mit Schokoladenüberzug verkauft,

jeweils von einem Kontrolleur überprüft werden.

Kontrolldurchführung

In Deutschland kontrollieren staatlich zugelassene, private Kontrollstellen die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für den Öko-Landbau. Die Kontrollstellen müssen Voraussetzungen erfüllen, um eine Zulassung durch die hierfür zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu erhalten.

Die Arbeit der Kontrollstellen wird in Deutschland von zuständigen Behörden der Bundesländer überwacht; in Sachsen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Ist die Zuverlässigkeit der Kontrolldurchführung durch eine Kontrollstelle nicht weiter gegeben, wird die Zulassung widerrufen.

Verbandsbetriebe erfüllen zusätzliche Anforderungen

Seit Beginn der Öko-Landbau-Bewegung sind die meisten Öko-Bauern in Öko-Anbauverbänden organisiert. Sofern ein landwirtschaftliches oder lebensmittelverarbeitendes Unternehmen einem Verband des ökologischen Landbaues angeschlossen ist, überprüfen Öko-Kontrollstellen zusätzlich die Einhaltung der Verbandsrichtlinien, die in einigen Punkten über die EU-Öko-Verordnung hinaus gehen können (z. B. Umstellung des gesamten Betriebs auf Öko-Landbau, weitere Einschränkung erlaubter Zutaten, Anforderungen an umweltfreundliche Verpackungen). Nur wenn ein Produkt die entsprechenden Anforderungen erfüllt, darf es mit dem jeweiligen Verbandszeichen gekennzeichnet werden.

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