FAQ Meldepflicht
Quarantäneschaderreger (QSE) sind Organismen, bei denen die Gefahr besteht, in Gebiete außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes einzuwandern oder durch den Handel mit pflanzlichen Waren verbreitet zu werden.
Dabei handelt es sich um Schadorganismen, die erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau sowie dem Öffentlichen Grün verursachen können. Gegen Quarantäneschaderreger gibt es oft keine oder keine ausreichenden Bekämpfungsmöglichkeiten, weshalb alle Maßnahmen darauf abzielen, die Einwanderung und Ausbreitung zu verhindern oder einen Befall zu tilgen.
Für diese gelisteten Schaderreger besteht Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Durch die Pflanzengesundheitsverordnung sind die Bekämpfungsmaßnahmen geregelt und die Quarantäneschadorganismen sind in den Anhängen aufgeführt.
Die als Unionsquarantäneschädlinge bezeichneten Schaderreger sind meldepflichtig. Sie sind im Anhang II der Verordnung (EU) 2019/2072 gelistet.
Beispiele für meldepflichtige Schaderreger sind auf den folgenden Seiten mit Hinweisen zum Aussehen, Vorkommen und zur Biologie zu finden.
Auch neue, noch nicht in der EU vorkommende Schaderreger, sind meldepflichtig.
- Personen, die beruflich mit der Produktion oder dem Handel von Pflanzen beschäftigt sind, die in der Beratung z.B. für den Pflanzenschutz tätig sind oder wissenschaftlich mit Pflanzen oder Schaderregern arbeiten.
- Jede andere Person, die den Verdacht hat, dass es sich um das Auftreten eines gefährlichen Schaderregers handelt.
Das Auftreten oder auch nur der Verdacht eines meldepflichtigen Schaderregers ist bei dem Referat Pflanzengesundheit des LfULG anzuzeigen.
Folgende Fragen sind dabei wichtig:
Wo tritt der Schaderreger auf?
Wie sieht der Schaderreger aus?
Welcher Schaderreger wird vermutet?
Welche Pflanzen sind befallen?
Wie sieht der Schaden aus?
Wer meldet den Verdacht?
Die Anzeige kann formlos telefonisch, per E-Mail oder persönlich bei dem Referat Pflanzengesundheit des LfULG erstattet werden.
Weitere Hinweise:
- Sehr hilfreich ist es, wenn Sie Fotos des Schaderregers per E-Mail senden können.
- Insekten wie Käfer können mit einem Behälter z.B. einem Marmeladenglas eingefangen und lebend aufbewahrt werden.
Anhand der gemeldeten Informationen kann abgeschätzt werden, ob es sich um einen einheimischen Schaderreger oder um einen möglichen Quarantäneschaderreger handelt.
Nur durch eine Kontrolle vor Ort, die Entnahme von Proben und die Untersuchung im Diagnoselabor kann der Schaderreger eindeutig bestimmt werden.
Wird der Verdacht bestätigt und es handelt sich um einen gefährlichen Schaderreger werden unverzüglich Bekämpfungsmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Quarantäneschaderregers eingeleitet.
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 93
Dr. Maureen Möwes
Besucheradresse:Waldheimer Straße 219
01683 Nossen
Telefon: 035242 6319301
E-Mail: maureen.moewes@smekul.sachsen.de
Weitere Informationen
- Liste der Quarantäneschadorganismen im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2072 Verweis zu www.pflanzengesundheit.julius-kuehn.de