Meldepflichtige Schaderreger
Quarantäneschaderreger (QSE) sind Organismen, bei denen die Gefahr besteht, in Gebiete außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes einzuwandern oder durch den Handel mit pflanzlichen Waren verbreitet zu werden.
Dabei handelt es sich um Schadorganismen, die erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau sowie dem Öffentlichen Grün verursachen können. Gegen Quarantäneschaderreger gibt es oft keine oder keine ausreichenden Bekämpfungsmöglichkeiten, weshalb alle Maßnahmen darauf abzielen, die Einwanderung und Ausbreitung zu verhindern oder einen Befall zu tilgen.
Für diese gelisteten Schaderreger besteht Meldepflicht bei der zuständigen Behörde. Durch die Pflanzengesundheitsverordnung sind die Bekämpfungsmaßnahmen geregelt und die Quarantäneschadorganismen sind in den Anhängen aufgeführt.