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Feuerbakterium Xylella

Symptome von Xylella an Oleander © LfULG

Das Feuerbakterium Xyllela fastidiosa zählt zu den gefährlichsten und am strengsten regulierten Schadorganismen in Europa. Das ausschließlich für Pflanzen schädliche Bakterium stammt ursprünglich aus Nord- und Südamerika. Dort führt es zu massiven Schäden im Obst- und Weinbau. Es verursacht unter anderem die Pflanzenkrankheiten Pierce’s disease an Wein, Phony peach disease an Pfirsich und Leaf scorch an verschiedenen Zierpflanzen. Ein Befall kann innerhalb eines kurzen Zeitraums zum Absterben ganzer Pflanzen führen. Weltweit sind bereits über 300 Pflanzenarten bekannt, die von Xylella fastidiosa befallen werden können.  

Aufgrund des hohen Risikos für den heimischen Obst-, Wein- und Zierpflanzenbau ist das Bakterium in der Europäischen Union als Quarantäneschadorganismus gelistet. Zur Bekämpfung und Verhinderung der Einschleppung aus Befallsländern bzw. der Verschleppung innerhalb Europas wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1201 umfangreiche Maßnahmen erlassen. 

Das Bakterium besiedelt das Xylem und verstopft durch seine Vermehrung die Leitungsbahnen. Der Transport von Wasser und Nährstoffen in der Pflanze wird verhindert. Xylem-saugende Insekten (Cicadellidae und Cercopidae) nehmen das Bakterium auf, infizieren gesunde Pflanzen und dienen so als Überträger.

Die einheimische Wiesenschaumzikade Philaenus spumarius wurde in Italien als Vektor bestätigt. Zurzeit sind vier Unterarten von X. fastidiosa bekannt, die verschiedene Pflanzenarten befallen. Latent infizierte Wildkräuter scheinen ein Reservoir für Xylella in Wein- und Obstanlagen in den Befallsländern zu sein. Durch den Handel befallener Pflanzen wird die Krankheit in neue Regionen verschleppt.

Xylella fastidiosa befällt über 300 Wirtspflanzen. Dazu gehören Laubbäume, Sträucher, Zierpflanzen und Wildkräuter. Eine Liste der weltweit bekannten anfälligen Pflanzen (spezifizierten Pflanzen) enthält Anhang I des EU-Durchführungsbeschlusses.

Das Hauptverbreitungsgebiet von Xylella fastidiosa ist Nord- und Südamerika. Es wird davon ausgegangen, dass die Einschleppung nach Italien durch infizierte Pflanzen aus einem Drittland erfolgt ist.

Die Symptome wie Vergilbung, Verbräunung, Welke und Absterben von Blättern und Trieben entstehen, weil die Weiterleitung von Wasser und Nährstoffen behindert wird. Die Verbräunungen des Blattgewebes beginnen meist vom Blattrand oder von der Blattspitze her. Die Symptome sind jedoch sehr unspezifisch und können leicht mit physiologischen Schäden wie Trockenstress verwechselt werden. In der Regel ist bei einem Befall mit Xylella fastidiosa nicht die gesamte Pflanze betroffen, sondern nur einzelne Äste und Triebe. Ein weiteres Indiz für einen Befall mit dem Bakterium ist, dass sich um das nekrotische Blattgewebe ein leuchtend gelber Hof bildet. Die kranken Pflanzen können in kurzer Zeit absterben.

Viele infizierte Pflanzenarten zeigen allerdings keine Anzeichen einer Erkrankung.

Das Bakterium kann nicht durch herkömmliche Pflanzenschutzmaßnahmen bekämpft werden. Die Europäische Union hat deshalb den Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1201 über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Xylella fastidiosa erlassen.

Ein bestätigter Befall mit dem Bakterium hat weitreichende Folgen für die gesamte Region in der die Befallspflanze nachgewiesen wurde. Die zu ergreifenden Maßnahmen haben die Tilgung des Auftretens von Xylella fastidiosa zum Ziel.

Das für Pflanzen gefährliche Bakterium Xylella fastidiosa ist in der Europäischen Union als Quarantäne-Schaderreger gelistet und trat im Mai 2016 erstmalig in Deutschland auf. Entdeckt wurde es bei einer amtlichen Routinekontrolle in einer Gärtnerei im Vogtland an einer zur Überwinterung untergestellten Oleander-Pflanze.

Die Überwinterung von Privatpflanzen birgt grundsätzlich die Gefahr der Einschleppung von Krankheiten und Schädlingen in einen Gartenbaubetrieb. Die Herkunft der Pflanzen ist meistens nicht bekannt. Sie können auch ein Urlaubsmitbringsel aus Italien oder ein unerlaubtes Souvenir aus einem Drittland sein. Kranke Pflanzen zeigen nicht immer Symptome.

Strenge Hygienemaßnahmen sollten eingehalten werden:

  • separate Haltung der Überwinterungspflanzen, getrennt von eigenen Beständen, ist unbedingt zu empfehlen
  • Eingangskontrollen von Pflanzen auf Krankheiten und Schädlinge, bei sichtbarem Befall Zurückweisung der Pflanzen bzw. Behandlung mit PSM
  • regelmäßige Kontrollen der Überwinterungspflanzen, sofortiges Entfernen von kranken oder abgestorbenen Pflanzen
  • Reinigung und Desinfektion von Händen und Werkzeugen nach Pflegemaßnahmen
  • Reinigung und Desinfektion von Stellflächen nach Räumung der Pflanzen aus dem Gewächshaus
  • Beachtung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz

Ob bei einem Befall von Überwinterungspflanzen mit Xylella fastidiosa die gesamte Gärtnerei betroffen ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Bei einem Auftreten von Xylella müssen aber in einem Umkreis von 100 m alle spezifizierten Pflanzen getestet und die Wirtspflanzen auch bei negativem Ergebnis vernichtet werden. Das Anbauverbot für Wirtspflanzen und das Verbringungsverbot für spezifizierte Pflanzenarten betrifft je nach Einzelfall die gesamte Gärtnerei.

Was ist Xylella fastidiosa und warum ist diese Krankheit so gefährlich?

Xylella fastidiosa - auch Feuerbakterium genannt - verursacht eine schwere bakterielle Pflanzenerkrankung. Sie zu bekämpfen ist unmöglich, weil das Bakterium direkt in das Xylem, also die Leitungsbahnen der Pflanze, eindringt und so den Transport lebenswichtiger Stoffe, wie Wasser und Nährstoffe, verhindert. Das bringt die Pflanze zum Absterben.

Für wen ist Xylella fastidiosa gefährlich?

Das Bakterium ist nur für Pflanzen gefährlich. Für Mensch und Tier ist es vollkommen harmlos.

Wie erfolgt die Übertragung des Bakteriums?

Das Bakterium wird durch sogenannte am Xylem saugende Insekten (u.a. Zikaden) übertragen. Diese saugen an den Leitungsbahnen (=Xylem) befallener Pflanzen, nehmen so den Erreger auf und übertragen ihn auf nicht befallene Pflanzen. Bisher ist in Europa nur die auch in Sachsen vorkommende Wiesenschaumzikade als Überträger bekannt.

Durch den Handel mit befallenen Pflanzen kann die Krankheit in neue Regionen verschleppt werden.

Welche Pflanzen können befallen werden?

Xylella fastidiosa kann über 300 Wirtspflanzen befallen. Dazu gehören Laubbäume, Sträucher, Zierpflanzen und Wildkräuter. Eine Liste der bekannten Wirtspflanzen enthält der Anhang des EU-Durchführungsbeschlusses.

Woran erkenne ich, dass meine Pflanze befallen ist?

Da Xylella fastidiosa die Weiterleitung von Wasser und Nährstoffen behindert, verursacht es Symptome wie Vergilbung, Verbräunung, Welke und Absterben von Blättern und Trieben. Die erkrankten Pflanzen können schnell absterben. Diese Symptome können aber auch Anzeichen verschiedener anderer, weit verbreiteter und relativ ungefährlicher Krankheiten oder Mangelerscheinungen sein, so dass eine Diagnose sehr schwierig ist.

Viele infizierte Pflanzenarten zeigen allerdings gar keine Anzeichen einer Erkrankung.

Was sollte ich bei Verdacht tun?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeindeverwaltung oder an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Pflanzengesundheit. Ein Vorort-Termin wird umgehend mit Ihnen vereinbart. Es besteht Meldepflicht.

Wie konkret wird ein Befall festgestellt?

Von den symptomatischen Pflanzen werden Proben entnommen und im Labor untersucht.

Was geschieht bei bestätigtem Befall?

Die befallene Pflanze muss vernichtet werden. Es wird eine Befallszone eingerichtet, in der alle Pflanzen vernichtet werden, die dieselbe Herkunft haben oder aufgrund Ihrer Nähe wahrscheinlich befallen sein können. Im 100 m-Umkreis um die positiv getesteten Pflanzen werden alle Wirtspflanzen, die als anfällig für den Erreger gelten, sowie alle Pflanzen mit Symptomen entfernt. Um die Befallszone wird eine Pufferzone mit einem Radius von mindestens 5 km eingerichtet. Aus diesen Zonen heraus besteht Verbringungsverbot. In den Zonen werden intensive Kontrollen durchgeführt.

Wer ordnet diese Maßnahmen an?

Die zuständige Behörde ordnet alle Maßnahmen an und ist zuständig für die Überwachung der Umsetzung. In diesem Fall ist es das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Pflanzengesundheit.

Welche Pflanzenarten müssen vernichtet werden?

Es müssen in einem Umkreis von 100m unabhängig von ihrem Gesundheitszustand alle Wirtspflanzen vernichtet werden. Die Liste der Wirtspflanzen wird auf Basis neuer Erkentnisse ständig aktualisiert und kann auf der Homepage der EU Kommission eingesehen werden. Von der Vernichtung sind je nach aufgetretener Unterart von Xylella fastidiosa Pflanzenarten wie Kirsche, Pflaume, Pfirsich, Wein, Lavendel, Oleander, Olive, Zitrone oder Berg-Ahorn betroffen.

Warum müssen die Pflanzen vernichtet werden, obwohl die Testungen keinen Befall zeigten?

Der Erreger könnte schon latent unter der Nachweisgrenze in der Pflanze vorhanden sein. Das Bakterium könnte sich dann möglicherweise im Laufe der Zeit vermehren und so angereichert als potentielle Übertragungsquelle dienen. Die Vernichtung ist daher eine Vorsorgemaßnahme.

Muss ich Kontrollen auf meinem Grundstück zulassen? Dürfen die Kontrolleure mein Grundstück auch in meiner Abwesenheit betreten?

Es besteht Betretungsrecht. Der Zugang ist zu gewährleisten und sicher zu stellen. Die Inspektoren werden sich mit den Grundstückseigentümern bzw. Nutzungsberechtigten im Vorfeld abstimmen.

Wie kann ich meine Pflanzen vor Befall schützen?

Erwerben Sie nur Pflanzen aus dem Fachhandel. Diese Pflanzen werden von Pflanzenschutzdiensten regelmäßig kontrolliert und bieten so größtmögliche Sicherheit vor Befall. Außerdem birgt die Mitnahme von Pflanzen aus Urlaubsregionen ein sehr großes und unterschätztes Risiko. So zählen beispielsweise Korsika, Südfrankreich, die Inseln der Balearen, Südspanien und Süditalien als Befallsgebiete für das Bakterium Xylella fastidiosa.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Bei Nachweis eines isolierten Befalls und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Breite der Pufferzone und die Dauer der Maßnahmen reduziert werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine Einzelfallentscheidung, die abhängig von den örtlichen Begebenheiten ist und individuell geprüft werden muss. Es empfiehlt sich eine intensive Zusammenarbeit mit dem zuständigen Pflanzenschutzdienst.

Bei einem Auftreten des Feuerbakteriums ist schnelles Handeln erforderlich! Je eher man befallene Pflanzen entdeckt, desto größer ist die Chance den Befallsherd zu eliminieren und eine Verbreitung des Schädlings zu verhindern.

Wer verdächtige Pflanzen findet sollte umgehen das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informieren. 

Referat Pflanzengesundheit
Telefon: 035242 631-9333
E-Mail: pflanzengesundheit.lfulg@smekul.sachsen.de 

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 93: Pflanzengesundheit

Dr. Gunter Schmiedeknecht

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 631-9333

E-Mail: Gunter.Schmiedeknecht@smekul.sachsen.de

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