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Jordanvirus

Symptome des Jordanvirus an Tomaten © Noak, LELF Brandenburg

Das Tomato brown rugose fruit virus (auch Jordanvirus genannt) stellt eine große Gefahr für den Anbau von Tomaten und Gemüsepaprika dar. Es zeichnet sich durch ein extrem hohes Schadpotential aus und ist sehr leicht übertragbar. Das Virus kann in kürzester Zeit den gesamten Bestand infizieren und ist außerordentlich langlebig. Nach einem Befall im Herbst 2018 in einem Betrieb in Nordrhein- Westfalen, konnte das Virus 2020 erstmals auch in Brandenburg nachgewiesen werden. Um einem Befall vorzubeugen ist es wichtig, alle nötigen Vorsorgemaßnahmen zu treffen und rechtzeitig zu handeln. Bei Befallsverdacht ist umgehend die zuständige Behörde zu informieren. 

Pflanzen aus den Familien der Solanaceae: z. B. Tomaten (Solanum lycopersicum), Paprika (Capsicum annuum), Petunien (Petunia), Schwarzer Nachtschatten (Solanum nigrum), Ziertabak (Nicotiana), Pflanzen aus der Familie der Amaranthaceae: z. B. Amarant-Arten, Gänsefuß-Arten (Chenopodium)

Nach derzeitigem Kenntnisstand gehören Kartoffeln und Aubergine nicht zu den Wirtspflanzen.

Die Ausprägung der Symptome ist sehr unterschiedlich und hängt stark von den jeweiligen Sorten ab. Eine Verwechslungsgefahr besteht mit dem Pepino-Mosaikvirus (PMV). Mögliche Symptome sind:

  • Mosaikartige Verfärbungen der Blätter
  • Teilweise schmale oder kleinere Blätter mit geringem Zuwachs
  • Eingerollte Blattränder bei ausreichender Wasserversorgung
  • Runzlige Früchte (rugose fruit), mit braunen oder gelben Flecken
  • Fehlende Ausfärbung der Früchte
  • Gesamte Pflanze welkt, vergilbt und stirbt ab
  • Saatgut, Jungpflanzen!
  • Mechanische Übertragung, z. B. Kisten, Kulturmaßnahmen, Arbeitskräfte, andere Personen
  • Infektionsmaterial aus Vorkultur, z. B. infizierte Pflanzenreste
  • Auskeimende Samen aus der infizierten Vorkultur/Unkräutern
  • Infiziertes Substrat, Boden
  • Lücken bei der Desinfektion, z. B. schwer erreichbare Bereiche
  • Befallene Früchte aus dem Handel

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1191 regelt Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Virus.

Das Auftreten oder der Verdacht des Auftretens des Jordanvirus muss sofort der zuständigen Behörde angezeigt werden!

Zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen von Tomaten und Paprika dürfen innerhalb der Union nur dann verbracht werden, wenn sie von einem Pflanzenpass begleitet werden.

Dies setzt voraus, dass

  • die Pflanzen auf Produktionsflächen angebaut werden, die amtlichen Kontrollen unterliegen und bei Symptomen vom Pflanzengesundheitsdienst getestet werden.
  • die Pflanzen getrennt von anderen Arten/Sorten unter geeigneten Hygienebedingungen angezogen werden müssen.

Saatgut von Tomaten und Paprika darf ebenfalls nur mit einem begleitenden Pflanzenpass verbracht werden. Bedingungen hierfür sind, dass

  • die Produktionsfläche frei vom Jordanvirus ist
  • das Saatgut von Mutterpflanzen stammt, welche amtlich kontrolliert und als frei von Symptomen befunden werden
  • die Samen oder die Mutterpflanzen amtlich beprobt und getestet werden
  • der Ursprung der Samen dokumentiert wird

Saatgut, welches sich vor dem 15. August 2020 im Lager befand, muss getestet werden.

  • gesundes Ausgangsmaterial verwenden, Nachverfolgbarkeit der Herkunft (Pflanzenpass)
  • Saatgut/Jungpflanzen auf ToBRFV untersuchen, getrennt nach Sorten/Partien
  • zwischen Sorten und zwischen Anbauflächen/Gewächshäusern separates Werkzeug verwenden oder ausreichend desinfizieren
  • als Mindestschutzausrüstung Einmalanzüge verwenden, die entweder nach jeder Benutzung entsorgt werden oder nur für die bestimmte Anbaufläche verwendet werden, ebenso ist mit Handschuhen und Schuhwerk zu verfahren (daher sind Einmalhandschuhe und Füßlinge günstig)
  • die Verwendung von Einmalanzügen, -handschuhen und Schuhüberziehern ist aufgrund der der Beständigkeit des Virus an Kleidung und Schuhwerk vorteilhaft
  • unterschiedliche Sorten auf Anbauflächen so trennen, dass sich Pflanzen nicht berühren
  • strikte Hygienemaßnahmen im Betrieb
  • Kisten und Transportmittel nicht mit anderen Betrieben tauschen
  • falls die Verwendung von Kisten und Transportmittel, die von außerhalb kommen unumgänglich ist - vor Einsatz im Betrieb desinfizieren

Vom Betrieb ist der betreffende Bereich sofort abzusperren

  • Amtliche Kontrolle und Probenahme für Untersuchung auf ToBRFV
  • Maßnahmen bei Bestätigung des Befalls müssen für jeden Einzelfall individuell abgestimmt werden, umfassen aber mindestens:
    • Vernichtung der Befalls-Partien
    • Entsorgung des Substrats
    • Testung aller weiteren Partien
    • Desinfektion aller kontaminierten Flächen, Geräte, Maschinen, Kisten etc.
    • Bei Erdkultur können bzw. dürfen auf den betreffenden Flächen in den nächsten Jahren keine Tomaten oder Paprika angebaut werden. Andernfalls kommt es auf den betroffenen Flächen wiederholt zu einem Starkbefall, der zu nicht vermarktungsfähigen Früchten führt.

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 93: Pflanzengesundheit

Dr. Gunter Schmiedeknecht

Besucheradresse:
Waldheimer Straße 219
01683 Nossen

Telefon: 035242 631-9333

E-Mail: Gunter.Schmiedeknecht@smekul.sachsen.de

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