Praxisempfehlung: Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch bei einem konventionellen Dienstleistungsbetrieb
Die Praxisempfehlung dient als Checkliste für Bio-Landwirtschaftsbetriebe, die ihr Fleisch bei einem konventionellen Dienstleistungsbetrieb schlachten, zerlegen und verarbeiten lassen wollen (Lohnverarbeitung). Es wird erläutert, was entsprechend der EU-Öko-Verordnung zu beachten ist, wenn bei der Schlachtung und Verarbeitung mit konventionellen Betrieben zusammengearbeitet wird.
Die fehlende Infrastruktur für die Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Rindern, Schweinen und Geflügel ist auch in Sachsen bemerkbar. Insbesondere im Bio-Bereich ist es für Landwirte schwierig, öko-zertifizierte Dienstleistungsbetriebe zu finden. Auch das Aufbauen einer eigenen Schlacht- und Verarbeitungsstätte ist für die meisten landwirtschaftlichen Betriebe durch hohe Investitionskosten, notwendiges Personal mit Know-How und einer hohen einhergehenden Verantwortung kaum möglich. Diese Praxisempfehlung soll die Möglichkeit darstellen, dass Öko-Tiere bei einem konventionellen Dienstleistungsbetrieb unter bestimmten Anforderungen geschlachtet und verarbeitet werden können.
- Praxisempfehlung: Checkliste für Bio-Landwirtschaftsbetriebe - Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch bei einem konventionellen Dienstleistungsbetrieb (*.pdf, 0,75 MB) Praxislabor Verarbeitung & Qualität
Bei der Zusammenarbeit mit einem konventionellen Dienstleistungsbetrieb sind folgende Punkte maßgeblich:
- Der Bio-Betrieb hat die Verantwortung für den gesamten Verarbeitungsprozess.
- Der Lohnverarbeitende trennt zeitlich oder räumlich den Fluss der Bio-Ware von der konventionellen Ware. Dies muss nachvollziehbar für die Bio-Kontrollstelle dargestellt werden.
- Die Bio-Kontrollstelle prüft und beurteilt den Dienstleistungsbetrieb vor Ort im Rahmen der Bio-Kontrolle des Bio-Betriebes.
- Die Umstellung der Rezepturen entsprechend der EU-Öko-Verordnung ist notwendig.
- Das Ausfüllen einer Dienstleistervereinbarung von der Bio-Kontrollstelle des Bio-Betriebes und der Meldung an die Kontrollstelle vor Beginn der Schlachtung und Verarbeitung ist notwendig.
- Auch bei den Bio-Verbänden ist die Zusammenarbeit zu melden.