Praxisempfehlung: Vorratsschutz im Lager

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Diese Praxisempfehlung liefert Hilfestellungen zur Vorbeugung und zu ökologischen Maßnahmen beim Vorratsschutz im Lager von ökologisch wirtschaftenden Betrieben. Die Lagerung von Druschfrüchten im Öko-Betrieb ist ein aktuelles Thema und gewinnt zusätzlich an Bedeutung, da die Abnahme von Marktpartnern in der Bio-Vermarktung selten direkt nach der Ernte erfolgt. Auch die Bevorratung für die eigene Hofverarbeitung oder Direktvermarktung erfordert gezielte Maßnahmen. Zusätzlich führt der Klimawandel zu stärkerem Befallsdruck. Ist ein Befall mit Schädlingen deutlich sichtbar, werden Maßnahmen teuer.

Der Mitteleinsatz zur Bekämpfung im Öko-Betrieb ist durch die EU-Öko-Verordnung geregelt. Die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden konkretisiert den Mitteleinsatz für alle Betriebe entlang der Wertschöpfungskette.

Was bedeutet das für die Praxis?

  • Lager reinigen mit leistungsfähigen Geräten.   
  • Reinigungsgeräte immer nach Nutzung reinigen.
  • Saubere Erntetechnik und Transportfahrzeuge.
  • Außenbereich um das Lager beräumen.
  • Reste und Abfall sicher entsorgen.
  • Abdichten von Durchbrüchen, Spalten, Toren.
  • Bei Neubau und Erweiterungen; Abtrennungen: glatte Oberflächen.
  • Geeignete Belüftungsausstattung (Bsp.: Drainagerohre für Schüttlager sind zwar billig, zersplittern aber bei Beschädigung und kontaminieren Erntegut mit Fremdkörpern).
  • Einstellen der Temperatur und Feuchte. Faustregel: Die Körnerkühlung erfolgt durch Einblasen von Kaltluft, deren Temperatur bei hoher Luftfeuchte mindestens 5 °C unter der Korntemperatur liegen sollte. Genauere Werte siehe Tabelle für Getreide und Ölsaaten (Raps).
  • Lagerung in neue oder saubere Gebinde: Schläuche, Big Bags. Hermetisch dichte Gebinde erwägen.
  • Ausstattung Messgeräte im Minimum: je ein Thermometer für Außenluft, für Innenraumluft, mehrere für das Lagergut. Ein Feuchtemessgerät für das Produkt.
  • Fallen für Schädlinge installieren und kontrollieren.
  • Befallsstellen, auch ehemalige Befallsstellen enger beobachten (Fallen im 1-2 m Abstand, tägliche Kontrolle).
  • Käfer 8 Wochen früher erlauschen als sehen ist erforscht, aber noch nicht am Markt (Beetle Sound Tube).
  • Bekämpfung nur mit zugelassenen Mitteln – siehe weiterführende Informationen: Betriebsmittelliste.
  • Das Mittel Kieselgur vor Kauf genau prüfen auf die Zulassung als Bekämpfungsmittel, siehe Spezifikation. Auch beachten: Das Mittel wird von Mühlen kritisch gesehen und kann zu Ablehnung der Ware führen.
  • Physikalische Verfahren betrachten: Hitze, Kälte, Plasma, Prallen mit anschließendem Reinigen.
  • Benennung einer verantwortlichen Person und einer Stellvertretung für die Lagerüberwachung.
  • Schulung der Verantwortlichen, ggf. Sachkundenachweis und Arbeitsschutzkleidung für Behandlungen mit Mitteln wie Kieselgur (Stäube).
  • Verfahren, Messwerte und Maßnahmen dokumentieren und für das Folgejahr auswerten.

Weiterführende Informationen

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