Bio-Treff Verarbeitung & Qualität: Fleisch & Nachhaltige Verpackung

Wurstlagerung
Lagerraum der Rohwürste im Gut Gamig  
© Angelika Hoppe, LfULG

Am 24.04.24 fand zum dritten Mal der Bio-Treff zum Thema Fleisch statt. Hofverarbeitende Betriebe trafen sich im Gut Gamig. Im Zentrum stand das Thema Verpackung.

Fragen, Antworten und viel Austausch

Ziel der Veranstaltung waren vorrangig der Austausch der Teilnehmenden untereinander sowie die Betrachtung von Herausforderungen im betrieblichen Alltag. Einen Impuls zum Thema nachhaltige Verpackung gab uns Frau Dr. Schweig vom Ingenieurbüro C.E. Schweig GmbH.

Kernaussage war, dass es derzeit noch keinen offiziellen Standard zur Bewertung von Nachhaltigkeit bei Verpackungen gibt. Allerdings wird dies künftig gefordert, vor allem bei der Genehmigung von Krediten für Investitionen werden Banken nach den Nachweisen für Nachhaltigkeit nachfragen und ihre Entscheidung von diesen Kriterien abhängig machen. Uns war auch neu, dass ab 2030 Verpackungen zum Beispiel nicht mehr in Umlauf gebracht werden, wenn sie bestimmte Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit nicht erfüllen. Hier sind die Hersteller von Verpackungen gefordert, entsprechend Produkte anzubieten.

Die Betriebe interessierte vor allem:

Worauf muss ich bei der Auswahl von Verpackungen für Fleisch achten?

Antwort: Die hygienische Verarbeitungsweise muss möglich sein und das Fleisch schnell und sicher verpackbar sein. Die Verpackung muss für Lebensmittel zugelassen sein und für die eingesetzten Lagertemperaturen (meist -20°C bis +85°C). Sie muss frei von Weichmachern sein (bspw. BPA-frei).

Die anwesenden Betriebe arbeiten entweder mit Vakuumfolien als Schlauch oder in vorgeschnittenen Tüten aus Verbundfolie PA/PE, die eine Barrierefunktion für Wasser und Gase haben. Diese Verpackungen werden dann im Vakuumierer verschlossen.

Wie verhindere ich, dass Knochen die Vakuumverpackung verletzen und das Fleisch nicht mehr geschützt ist?

Antwort: Durch die Einlage von Knochenschutz (einem Vlies oder einer dicken, beschichteten Pappe) wird das Durchstoßen verhindert. Die Anbieter von Vakuum­verpackungen haben Entsprechendes im Sortiment.

Kann ich Fleisch, dass ich erst gekühlt angeboten habe in derselben Verpackung einfrieren und dann noch verkaufen?

Antwort: Ja, unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Verpackung ist geeignet fürs Einfrieren. Den Nachweis erhalten Sie vom Lieferanten auf der Spezifikation der Verpackung oder auf Nachfrage. Oft sind die geeigneten Temperaturbereiche im Internetshop in der detaillierten Produktbeschreibung genannt. Speichern Sie das ab zum Nachweis.
  • Es ist sowohl ein Mindesthaltbarkeitsdatum für die gekühlte Lagerung und für die Tiefkühllagerung angegeben mit der entsprechenden Temperaturangabe.
  • Bei Tiefkühlfleisch muss »tiefgekühlt« deklariert werden.
  • Wird wieder aufgetautes Fleisch oder Fleischprodukt angeboten, muss darauf hingewiesen werden, dass es tiefgefroren war.
  • Das Haltbarkeitsdatum für beide Lagertemperaturen ist vom Betrieb geprüft – also es soll ein Dokument vorliegen, in dem der Betrieb bestätigt, dass nach der entsprechenden Lagerdauer die Qualität des Fleisches oder Fleischproduktes noch voll erhalten ist. Dafür reicht ein selbst erstelltes Dokument mit den Angaben welches Fleischstück am Ende der Haltbarkeit sensorisch und ggf. mikrobiologisch geprüft wurde. Das sollte regelmäßig wiederholt werden (alle 2 Jahre).

Weitere Hinweise auch unter: https://www.cibus-recht.de/affl-handreichung-zum-einfrieren-von-lebensmitteln-tierischer-herkunft/

Kann ich Mehrwegverpackungen nutzen für meinen Fleischverkauf?

Antwort: Ja, mitgebrachte Gefäße müssen sauber sein. Ein eigenes Angebot von Mehrwegverpackungen ist möglich, am besten im Pool mit anderen Anbietern. Es sollte tiefgefriertauglich sein. Auch hier ist der schriftliche Nachweis vom Anbieter entscheidend.

Wie geht das hygienisch mit den mitgebrachten Gefäßen?

Die Kundschaft stellt das (geöffnete) Behältnis auf ein hofeigenes Tablett. Das Personal nimmt das Tablett mit Behältnis hinter die Theke, befüllt, wiegt ab und stellt es zurück auf die Theke. Die Kundschaft verschließt das Behältnis.

Welche Kriterien werden für eine Nachhaltigkeitsbewertung angewendet?

Antwort: Recycling ist ein wichtiger Teilaspekt der Nachhaltigkeit von Verpackungen, es bedeutet allerdings nicht dasselbe. Folgende Kriterien nennt die EU-Gesetzgebung:

  • Vermeidung von Treibhausgasen
  • Geringer Wassereinsatz
  • Kreislauffähige Verpackung (Recycling)
  • Reduzierte Umweltverschmutzung
  • Ökosysteme schützen, Biodiversität fördern

Gibt es dazu schon einen anerkannten Standard?

Antwort: Nein, obwohl die EU-Gesetzgebung künftig einen Nachweis fordert.

Welche Verpackungen sind nachhaltig?

Antwort: Glas ist weniger nachhaltig als gedacht durch den hohen Energieeinsatz bei Herstellung und Recycling. Im Mehrwegsystem ist Glas je nach Pool nachhaltig.

Papier hat ein nachhaltiges Image, stammt aber zu ca. 50% aus Monokulturen und wird mit viel Wasser erzeugt und recycelt. Damit ist Papier weniger nachhaltig als gemeinhin angenommen.

Bio-Kunststoffe sind nicht klar definiert und in der Regel nicht vollständig kompostierbar.

Kunststoffe haben den Vorteil, da wenig Material verwendet wird. Die Folien/Tüten sind sehr dünn und leicht. Entscheidend ist hier die Recyclingfähigkeit der verwendeten Materialien, die oft im Verbund eingesetzt werden.

Detaillierte Bewertungen sind hier nachlesbar: https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/konsumressourcenmuell/211025-nabu-factsheet_verpackungsvergleiche.pdf

Wie kann ich die Nachhaltigkeit bei Vakuumfolien aus PA/PP erhöhen?

Antwort: Verwendung möglichst dünner Folien (70µm statt 90µm). Kleinere Tüten/Abschnitte nehmen und damit den Materialverbrauch verringern.

Wie weise ich die Nachhaltigkeit meiner Verpackung nach?

Antwort: Über eine Erklärung vom Anbieter. Er muss diese bereitstellen auf Ihre Nachfrage.

 

Im Nachgang habe ich noch Folgendes recherchiert:

Meldung nach Verpackungsgesetz VerpackG:

Jeder Inverkehrbringer muss sich anmelden im System LUCID, dass er Verpackungen (mit Produkt) in Verkehr bringt.

Ausgenommen sind nur Betriebe, die nur in Mehrweg­verpa­ckungen verkaufen. Sobald eine Einwegverpackung genutzt wird, gibt es eine Anmelde­pflicht im Verpackungsregister LUCID.

Lizensierung nach VerpackG:

Für die Teilnahme an einem Entsorgungssystem werden Lizenzgebühren fällig. Werden die Vakuumbeutel bei einem gewerblichen Anbieter gekauft, kann eine Verpackung mit Lizenzgebühr inklusive gekauft werden. Dann wird sie auf der Rechnung ausgewiesen als Nachweis für die Gesetzeskonformität. Auch Bio-Verbände bieten hier eine Lösung an.

Wird in Haushaltsgefriertüten eingefroren oder die Vakuumverpackung ohne Lizenzgebühr gekauft (im Supermarkt bspw.), muss der Inverkehrbringer (Hofverarbeitende) die Lizenzgebühren selbst entrichten.

Fazit:

Das Thema Verpackung bietet mehr als auf den ersten Blick erwartet. Die Abfrage beim Verpackungslieferanten zu den Eigenschaften der Verpackung beinhaltet nun auch die Nachhaltigkeit.

Wie geht es weiter?

Ein nächstes Treffen wird für Oktober/November geplant.

Themenwünsche:

  1. Herstellen von Präserven und Konserven für ungekühlte Lagerung
  2. Wie gelingt es, Etiketten sowohl ansprechend als auch einfach zu gestalten?

Wenn Sie gerne an unserem nächsten Bio-Treff Fleisch teilnehmen möchten, verfolgen Sie unsere Veranstaltungsveröffentlichungen: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/aktuelles-44572.html oder melden Sie sich für unseren Newsletter an: https://mitdenken.sachsen.de/1033180

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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