Ökologische Tierhaltung
Die Öko-Tierhaltung in Sachsen ist ein wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Landwirtschaft. Sie orientiert sich an den Richtlinien des ökologischen Landbaus, die besonders auf artgerechte Tierhaltung, Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung ausgelegt sind.
Genaue Zahlen zur Tierhaltung in Sachsen sowie zum Ökolandbau finden Sie im Agrarstatus.
Regelungen zur Öko-Tierhaltung
Bundeseinheitliche Regelungen
- Merkblatt Geflügelpapier (*.pdf, 0,15 MB)
- Merkblatt Weidepapier (*.pdf, 0,15 MB)
- FAQ-Weide (*.pdf, 0,11 MB)
Sächsische Merkblätter
- Merkblatt Enthornung (*.pdf, 0,13 MB)
- Merkblatt Kastration (*.pdf, 0,13 MB)
- Merkblatt Zukauf Säugetiere, Aquakulturtiere und Geflügel (*.pdf, 64,25 KB)
Regelungen zum Zukauf von nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren
Seit dem 01. Januar 2022 gilt die Verordnung (EU) 2018/848. Als Instrument zur Kontrolle und Dokumentation der Verfügbarkeit von ökologischen Tieren müssen die Mitgliedsstaaten jeweils eine Datenbank führen. In Deutschland ist dies die Datenbank »organicxlivestock«, die im Internet unter https://organicxlivestock.de/ zu erreichen ist.
Plant ein Öko-Unternehmer seinen Tierbestand zu erneuern, zu vergrößern, eine Rasseumstellung vorzunehmen oder einen Tierbestand aufzubauen, kann anhand der Internetplattform geprüft werden, ob der qualitative oder quantitative Bedarf in Bezug auf ökologische/biologische Tiere gedeckt werden kann. Zeigen die Datenbankdaten, dass der Bedarf an ökologischen/biologischen Tieren nicht gedeckt werden kann, ist der Einsatz von nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren möglich. Die Internetplattform beinhaltet die Möglichkeit der Antragstellung zum Zukauf von nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren.
Förderung
Es gibt keine Förderung speziell für Öko-Tierhalter. Allerdings sind die folgenden Förderrichtlinien auch für Öko-Betriebe interessant:
Förderung für den Bau und Umbau von Schweineställen (BLE)
Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023)
Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
GL 4a - Naturschutzgerechte Hütehaltung oder Beweidung mit Schafen und/oder Ziegen
GL 4b - Naturschutzgerechte Beweidung mit Raufutterfressern
Förderrichtlinie Natürliches Erbe
A.2 Technik und Ausstattung - Beschaffung von Mäh- und Beräumungstechnik
E.1 Prävention von Schäden durch Wolf und Luchs – Elektrozäune, Herdenschutzhunde
Weitere Fördermaßnahmen finden sie auf unserer Internetseite Förderung.
Forschung
Die Forschung zur Tierhaltung findet sowohl in Köllitsch als auch auf Praxisbetrieben statt und wird vor allem von Referat 74 – »Tierhaltung« durchgeführt.
Kontakt »Öko-Tierhaltung«
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 79 - Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau
Ulf Jäckel
Telefon: 035242 63179-53
E-Mail: Ulf.Jaeckel@smekul.sachsen.de
Webseite: Öko-Kompetenzzentrum
Kontakt »Kontrolldienst«
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 92 - Kontrolldienst Markt und Ökologischer Landbau, EU-Schulprogramm
Steffen Wuttke
Telefon: (0351) 8928-3515
Telefax: (0351) 8928-3599
E-Mail: steffen.wuttke@smekul.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de
weitere Informationen
- Umstellungsbroschüre Alle relevanten Änderungen bei Öko-Tierhaltung kurz zusammengefasst
- organicXlivestock
Veröffentlichungen
- Ökologische Milchviehhaltung (2007)
- Futterrationsbeispiele für Ökobetriebe (2005) (*.pdf, 1,70 MB)
- Musterverträge zur Beweidung von Öko-Flächen und zur Pensionstierhaltung auf Öko-Betrieben
- Praxisempfehlung: Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch bei einem konventionellen Dienstleistungsbetrieb