Erzeuger- und Agrarorganisationen
Als Erzeugerorganisationen werden Zusammenschlüsse von Erzeugerinnen und Erzeugern von Agrar- oder Agrarverarbeitungserzeugnissen definiert, die gemeinsam den Zweck verfolgen, ihre Erzeugung und den Absatz ihrer Produkte an die Erfordernisse des Marktes anzupassen. Erzeugerorganisationen (EO) können maßgeblich zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktposition ihrer angeschlossenen Landwirtschaftsbetriebe beitragen.
Die Mindestzahl einer EO beträgt fünf Mitglieder, die gemeinsam mindestens eines der in § 8 Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Verordung (AgrarOLkV) genannten Ziele ganz oder teilweise verfolgen müssen:
- Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in qualitativer und quantitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung
- Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder
- Optimierung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise
Mit der Anerkennung sind die EO und ihre Vereinigungen vom Kartellverbot weitgehend befreit und dürfen innerhalb der Organisation Mengen- und Preisabsprachen vornehmen.
Agrarorganisationenregister
Alle in Deutschland anerkannten Agrarorganisationen darunter Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbände, werden im Agrarorganisationenregister der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zentral erfasst.
Interessengemeinschaft der Erzeugerzusammenschlüsse in Sachsen
Die sächsischen Erzeugerzusammenschlüsse haben sich mit der »Interessengemeinschaft der Erzeugerzusammenschlüsse in Sachsen« e.V. (IGE) eine Dachorganisation geschaffen. Die IGE unterstützt die Erzeugergemeinschaften bei der Schaffung einer Lobby, der Entwicklung ihrer Marktposition und der organisatorischen und geschäftlichen Profilierung.
Anerkennung von EO`s und anderen Agrarorganisationen in Sachsen
Die zuständige Stelle für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen und anderen Agrarorganisationen ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
- Vorbereitung der EO-Gründung: Rechtsform wählen (bei GmbH, e.G., AG oder ähnlichen – Beantragung beim zuständigen Registergericht und Eintragung in das Handelsregister; bei w.V.: Beantragung bei der Landesdirektion Sachsen, Referat Kommunalwesen
- Einreichen der erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle über das Serviceportal Amt24
- Kostenpflichtige Verleihung als staatlich anerkannte Erzeugerorganisation nach Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz
- Jährliche Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die zuständige Behörde
- Online-Antrag auf Anerkennung über das Serviceportal Amt24 oder schriftlicher Antrag mittels Antragsformular mit Datenschutzinformationsblatt
- Beleg über Gründung oder Verschmelzungsvertrag (beglaubigte Kopie)
- aktuelle Mitgliederliste
- Namen und Anschriften der Vertretungsberechtigten (Vorstand)
- Name und Anschrift des Geschäftsführers
- Satzung (Kopie)
- Beschlussprotokolle (Kopie)
- Art des Erzeugnisbereichs
- Nachweis, dass jedes Mitglied einer Erzeugerorganisation die Anforderungen des Agrarorganisationsrechts an die Mitgliedschaft erfüllt (u. a. in dem betreffenden Erzeugnisbereich tätig ist)