EU-Herkunfts- und Qualitätszeichen
Tradition, Herkunft und Qualität ihrer Lebensmittel sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher von entscheidender Bedeutung. Darum schützt die Europäische Union (EU) regionale Spezialitäten mit Tradition und Herkunft mit diesen drei Herkunfts- und Qualitätszeichen. Auch verschiedene sächsische Spezialitäten tragen diese besonderen Siegel.
Lebensmittel, Wein & Spirituosen die mit den EU-Herkunfts- und Qualitätszeichen versehen werden, zeichnen sich durch einen engen Bezug zu ihrer Herkunftsregion und einer hohen Produktqualität aus. Einzelheiten sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Die EU-Herkunfts- und Qualitätszeichen garantieren Aspekte der regionalen Erzeugung, der traditionellen Verarbeitung und des regionalen Ursprungs. Gleichzeitig schützen sie ausgewählte Spezialitäten vor Nachahmung und irreführenden Angaben zu Herkunft, Ursprung oder Verarbeitung.
Das Schutzsystem über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse hat die EU in der Verordnung (EU) 2024/1143 geregelt. Im EU-Register eAmbrosia können EU-weit alle Produkte recherchiert werden, die ein EU-Herkunfts- oder Qualitätszeichen tragen.
Drei unterschiedliche Zeichen informieren über den geografischen Ursprung und den traditionellen Charakter in Herstellung, Verarbeitung und Zusammensetzung bestimmter Lebensmittel. Dabei wird zwischen den beiden Herkunftszeichen »geschützte Ursprungsbezeichnung« g.U. und »geschützte geografische Angabe« g.g.A. sowie dem Qualitätszeichen »garantiert, traditionelle Spezialität« g.t.S. unterschieden.
»geschützte Ursprungsbezeichnung« g.U.
Die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung erfolgt in einer definierten Herkunftsregion nach hinterlegter Produktspezifikation.
»geschützte geografische Angabe« g.g.A.
Mindestens eine der Produktionsstufen Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung findet in einer definierten Region nach hinterlegter Produktspezifikation statt.
»garantiert, traditionelle Spezialität« g.t.S
Die Spezialität wird nach traditioneller Herstellungsart oder mit traditioneller Zusammensetzung nach hinterlegter Spezifikation hergestellt.
Sächsische Produkte mit »geschützter Ursprungsbezeichnung« g.U.
»Altenburger Ziegenkäse«
Der »Altenburger Ziegenkäse« ist ein Weichkäse, der nach traditioneller Rezeptur aus Käsereimilch mit Kuhmilch und mindestens 15 % Ziegenmilch hergestellt wird.
»Sachsen« - Wein, Qualitätsschaumwein, Perlwein und Likörwein
Sächsischer Qualitätswein darf nur aus Weintrauben produziert werden, welche aus dem in der Produktspezifikation abgegrenzten geografischen Gebiet der g. U. »Sachsen« stammen. Er unterliegt strengen Qualitätsanforderungen, die u. a. sowohl den Mindestalkoholgehalt als auch die Traubenreife betreffen. Die Herstellung der Weine muss im abgegrenzten Gebiet nach traditionellen Methoden erfolgen. Der Sächsische Qualitätswein umfasst Rebsorten wie Weiß- und Grauburgunder, Riesling und Müller-Thurgau, aber auch bedeutende Rot- und Roséweine.
Sächsische Produkte mit »geschützter geografische Angabe« g.g.A.
»Dresdner Stollen«
Der »Dresdner Stollen«, auch Dresdner Christstollen oder Dresdner Weihnachtsstollen genannt, ist ein süßes Weihnachtsgebäck aus Hefeteig mit ausgewählten Zutaten.
»Lausitzer Leinöl«
Das »Lausitzer Leinöl« ist ein aus Leinsamen frisch gepresstes, nussig schmeckendes, natürliches und reines Öl mit einem hohen Anteil an mehrfach ungesättigten Fettsäuren.
»Oberlausitzer Biokarpfen«
Der »Oberlausitzer Biokarpfen« ist eine besondere Produktionsrichtung des Lausitzer Karpfens. Er ist ein Spiegelkarpfen, der nach den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung und des Gäa-Verbandes produziert und vermarktet wird.
»Meißner Fummel«
Die »Meißner Fummel« sind ein hohles Gebäck aus Mehl, Zucker, Salz und Fett in Form eines unregelmäßig runden Ballons.
»Elbe-Saale Hopfen«
Das Anbaugebiet des »Elbe-Saale Hopfen« ist das zweitgrößte in Deutschland und gleichzeitig das am weitesten im Norden gelegene. Die wertvollen Bitter- und Aromasorten des »Elbe-Saale Hopfen« verleihen dem Bier seinen typischen Geschmack.
»Sächsischer Landwein«
»Sächsischer Landwein« stammt zu mindestens 85 % aus Weintrauben des in der Produktspezifikation abgegrenzten geografischen Gebiets der g. g. A. »Sächsischer Landwein«. Die Herstellung erfolgt unter Einhaltung traditioneller Verfahren, die Anforderungen insbesondere an den Alkoholgehalt und die Reife der Trauben, ist bei Landwein anders geregelt als bei Qualitätswein. Zu den typischen Rebsorten gehören Müller-Thurgau, Weißburgunder und Riesling.
Sächsische Produkte mit Qualitätszeichen »garantiert, traditionelle Spezialität« g.t.S.
»Heumilch«
Als »Heumilch« wird die Milch von Kühen, Ziegen und Schafen bezeichnet, die ausschließlich mit Gras, Hülsenfrüchten, Getreide und Heu gefüttert werden. Sie erhalten kein vergorenes Futter aus Gras oder Getreide sowie gentechnisch verändertes Futtermittel.
Die Broschüre »Geschützte Ursprungs- und Herkunftsbezeichnungen aus Sachsen« informiert kompakt und anschaulich über die sächsischen Produkte mit EU-Herkunftszeichen.
Die Beantragung eines EU-Herkunfts- und Qualitätszeichens erfolgt nach den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 2024/1143:
- Für den Schutz eines g.U. oder g.g.A. Produktes stellen Vereinigungen von Erzeugern oder Verarbeitern beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA einen Antrag.
- Für den Schutz eines g.t.S. Produktes und bei Spirituosen legen die antragstellenden Vereinigungen einen Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständigen Behörde (BLE) vor.
- In beiden Fällen erfolgt eine Antragsprüfung durch den EU-Mitgliedsstaat.
- Abschließend erfolgt eine Antragsprüfung durch die EU-Kommission und nach Bewilligung, die Eintragung der Spezialität in die Datenbank eAmbrosia.
Die Einhaltung der hinterlegten Spezifikationen und die Kennzeichnung der eingetragenen Spezialitäten werden bei Hersteller- und Marktkontrollen überprüft.
Herstellerkontrollen erfolgen in Sachsen durch zugelassene private Kontrollstellen. Zuständige Behörde für die Zulassung von privaten Kontrollstellen ist das LfULG (Landesamt für Umwelt. Landwirtschaft und Geologie) Referat 92.
Derzeit sind folgende private Kontrollstellen für die Herstellerkontrolle zugelassen:
Lacon GmbH
Postfach 1909
77609 Offenburg
LKS – Landwirtschaftliche Kommunikations- und
Servicegesellschaft mbH
August-Bebel-Straße 6
09577 Niederwiesa
Marktkontrollen (Kontrollen in z.B. Lebensmittelgeschäften oder in Online-Shops) werden EU-weit für alle Produkte mit EU-Herkunfts- und Qualitätszeichen durchgeführt und stellen sicher, dass die EU-Herkunfts- und Qualitätszeichen nicht missbräuchlich verwendet werden. In Sachsen ist das LfULG die zuständige Behörde für Marktkontrollen und führt diese durch.
Ansprechpartnerin
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Referat: Regionale Wertschöpfung, Ökolandbau
Beate Wunderlich
Telefon: +49 351 564-23205
Telefax: +49 351 564-23004
E-Mail: Beate.Wunderlich@smul.sachsen.de
Links und Informationen
- VO (EU) 2024/1143 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- DVO (EU) 2025/26 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EU) 2024/1143 und zur Änderung der DVO (EU) 2019/34 und zur Aufhebung der DVO(EU) Nr. 668/2014 und (EU) 2021/1236
- DVO (EU) 2025/27 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1143 und zur Aufhebung der DVO (EU) Nr. 664/2014
- DVO (EU) 2025/28 zur Änderung der DVO (EU) 2019/33 und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- DVO (EU) 2025/29 zur Aufhebung der DVO (EU) 2021/1235 zur Ergänzung der VO (EU) 2019/787
- EU-Register - Produkte mit EU-Herkunfts- und Qualitätszeichen
- DPMA - Registrierung von g.U. & g.g.A.-Produkten
- BLE - Registrierung von g.t.S.-Produkten
- Zulassung privater Kontrollstellen
- »Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen aus Sachsen«