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Förderung

Hier finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten für sächsische Unternehmen und weitere Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft, im Zuständigkeitsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat 32 Regionale Wertschöpfung, Ökolandbau. 

Richtlinie »Absatzförderung« (AbsLE/2019)

  • für landwirtschaftliche Betriebe mit und ohne Direktvermarktung
  • für die Teilnahme an Veranstaltungen für die Absatzförderung (z.B. Märkte, Messen, selbstveranstalte Hoffeste, Öko-Aktionswochen, u.a.) 
  • viele weitere Fördergegenstände

Richtlinie »Marktstrukturverbesserung« (MSV/2015)

  • für die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerorganisationen
  • Investitionen von Erzeugerorganisationen und bestimmten Unternehmen der Ernährungswirtschaft (z.B. Errichtung von Getreidelagern, Anschaffung von Abfüllanlagen, Backöfen, Etikettiermaschienen)
  • Förderung über die Antragstelle Sächsische Aufbaubank

Weitere Fördermöglichkeiten

Im Ressortbereich des SMEKUL: 

Zusätzlich lohnt sich auch der Blick auf folgende Seiten:

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