Export
Der internationale Handel mit Pflanzen und pflanzlichen Waren
Der Export von Pflanzen und pflanzlichen Waren (z.B. Früchten, Samen & Holz), eröffnet Produktions- und Handelbetrieben neue Absatzmöglichkeiten. Neben der Verbringung innerhalb der EU, bei welcher das Pflanzenpasssystem greift, werden pflanzliche Erzeugnisse auch in Drittländer (Nicht- EU- Staaten) verbracht.
Um auch hier einer Ein- und Verschleppung von gefährlichen Schaderregern vorzubeugen, erlassen Drittländer Rechtsvorschriften und pflanzengesundheitliche Bestimmungen. Das exportierte Pflanzen, sowie pflanzliche Waren den Bestimmungen entsprechen und gesund sind, wird durch ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) bescheinigt.
- Einfuhrbestimmungen von Nicht- EU Staaten Verweis zu www.pflanzengesundheit.julius-kuehn.de
Exporte in Sachsen
In Sachsen werden jährlich rund 1200 Zeugnisse für Exporte in Drittländer ausgestellt. Hauptexportwaren sind Schnittholz, verarbeitete Holzprodukte wie beispielsweise Laminat, Furnier oder Küchenmöbel sowie Pflanzen. Diese werden meist in Form von Stecklingen, Jungpflanzen, Reisern oder als In- Vitro Kulturen (in künstlicher Umgebung) exportiert. Weiterhin werden Vorratsprodukte wie Haferflocken, Obst und Gemüse und Saatgut versendet.
Exportländer sind unter anderem Kenia, Israel, Chile, Australien, USA und Indien.
Vorgehensweise bei Exportvorhaben
Um ein Pflanzengesundheitszeugniss zu erhalten, muss der Exporteur einen Antrag beim Pflanzenschutzdienst stellen. Dies erfolgt über das Onlineportal PGZ-Online.
Mindestens fünf Arbeitstage vor dem geplanten Export sollte der Antrag eingereicht werden. Der Pflanzenschutzdienst überprüft dann die Anforderungen des Exportlandes, kontrolliert die pflanzlichen Waren und prüft die notwendigen Dokumente. Gegebenenfalls müssen Proben entnommen und im Labor untersucht werden.
- PGZ- Online Verweis zu www.pgz-online.de
Das Pflanzengesundheitszeugnis
Das Pflanzengesundheitszeugnis ist ein Dokument, das beim Export in Drittländer den Pflanzenpass ersetzt. Somit wird bestätigt, dass die Ware frei von Schadorganismen ist und die Einfuhrbedingungen des Empfängerlandes erfüllt.
Um das Dokument vor Fälschungen zu schützen, ist es mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen versehen. Wasserzeichen, fluoreszierenden Fasern sowie eine laufende Seriennummer der Bundesdruckerei bestätigen die Echtheit des Dokuments. Jedes PGZ wird vom Pflanzenschutzdienst unterschieben und mit einem bundeseinheitlichen Stempel versehen.
- Ein- und Ausfuhr im neuen Pflanzengesundheitssystem Verweis zu www.pflanzengesundheit.julius-kuehn.de