Pflanzenpass
Was ist ein Pflanzenpass?
Durch den weltweiten Handel mit pflanzlichen Waren besteht die Gefahr einer Verschleppung und Ausbreitung gefährlicher Schadorganismen. Im grenzüberschreitenden Handel wird die Freiheit von Schadorganismen an pflanzlichen Produkten durch ein Pflanzengesundheitszeugnis bestätigt und durch Einfuhrkontrollen im Empfängerland abgesichert.
Der Warenverkehr im EU- Binnenmarkt wird durch das Pflanzenpasssystem geregelt.
Welche Bedeutung hat der Pflanzenpass?
Der Pflanzenpass ermöglicht eine Rückverfolgbarkeit über alle Handelswege bis zum Jungpflanzenproduzenten. Somit kann befallenes Pflanzenmaterial schnell bis zum Erzeuger zurück verfolgt werden, um entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.
Seit dem 14.12.2019 sind alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, die nicht an den Endverbraucher (außer Onlinehandel) verbracht werden, passpflichtig. Das Ziel ist hierbei, gesundes Pflanzenmaterial in den Umlauf zu bringen.
Inhalt und Form
Der Pflanzenpass muss gut sichtbar und deutlich lesbar an der Handelseinheit befestigt werden. Folgende Elemente müssen enthalten sein:
- das Wort PLANT PASSPORT im rechten oberen Eck
- die Flagge der Europäischen Union in der oberen linken Ecke
- den Buchstaben 'A' und den botanischen Namen der Pflanze
- den Buchstaben 'B' und die Registriernummer des Betriebes
- den Buchstaben 'C' und einen Rückverfolgbarkeitscode
- den Buchstaben 'D' und der Zwei- Buchstaben- Code des Ursprungslandes
Welche Unternehmen müssen sich registrieren lassen?
Betriebe und Unternehmen, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse innerhalb Deutschlands und der EU verbringen, sind registrierungspflichtig. Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind Betriebe und Unternehmen, die ausschließlich und direkt an private Endnutzer verbringen (z.B. Ab-Hof) oder Pflanzen direkt an gewerbliche Endnutzer (Z.B. Hotels, Kommunen) liefern.
Neu ist, dass das Versenden von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen im Onlinehandel und Fernabsatz ohne Ausnahme, also auch an Privatpersonen, eine Registrierung voraussetzt.
Welche Pflichten haben ermächtigte Unternehmer?
Der Pflanzenpass wird von einem registrierten Unternehmer der zur Erstellung von Pflanzenpässen ermächtigt ist, ausgestellt. Er führt gründliche Untersuchungen an den Pflanzen durch und berücksichtigt dabei kritische Punkte im Produktionsablauf hinsichtlich des Einschleppungsrisikos von Schädlingen.
Das LfULG als zuständige Behörde überwacht das Pflanzenpasssystem in allen Handelsstufen und führt in den zur Pflanzenpassausstellung ermächtigten Betrieben mindestens einmal jährlich eine Inspektion durch.
Wo kann ich mich registrieren lassen?
Der Registrierungsantrag kann bei der zuständigen Behörde,
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Pflanzengesundheit
- Telefonisch: 035242/631 9305
- per E-Mail: pflanzengesundheit.lfulg@smekul.sachsen.de
- auf Registrierung - sachsen.de
abgerufen werden.
- Weitere Informationen zum Pflanzenpass
- Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 (seit 14.12.2019) (*.pdf, 2,44 MB)
- Häufig gestellte Fragen zum neuen Pflanzenpasssystem