Reiseverkehr
Pflanzliche Urlaubssouvenirs
In vermeintlich harmlosen Urlaubsmitbringseln können sich gefährliche Pflanzenschädlinge verstecken, die große Schäden in Ökosystemen und Kulturlandschaften verursachen.
Ein Beispiel hierfür ist das Feuerbakterium Xylella fastidiosa. Einst von Amerika nach Europa verschleppt, hat es enorme Schäden an den Olivenbeständen Süditaliens verursacht. Mittlerweile schädigt es verschiedenste Pflanzenarten in den südeuropäischen Ländern und sorgt für große Beeinträchtigungen in der Pflanzenproduktion.
- Video zur Einschleppung gefährlicher Schaderreger Video erstellt vom Julius- Kühn Institut
Einfuhrbestimmungen
Um die Gesundheit unserer Pflanzen zu schützen, gibt es EU- weite Bestimmungen für die Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Waren.
Damit die pflanzlichen Urlaubsmitbringsel nicht beschlagnahmt werden, ist es wichtig, sich vorher über die Einfuhrbestimmungen zu informieren. In den meisten Fällen wird für pflanzliche Warenarten (z. B. Früchte, Schnittblumen, Samen) ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis benötigt.
Einfuhr aus Drittländern in die Europäische Union
Bevor Sie pflanzliche Waren in die Europäische Union einführen, muss der Pflanzenschutzdienst des Herkunftslandes ein Pflanzengesundheitszeugnis ausstellen. Dazu wird die Ware untersucht und auf Schaderreger kontrolliert.
Wer an der EU-Grenzeinlassstelle kein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis vorweisen kann, darf seine pflanzliche Ware nicht einführen. Es ist damit zu rechnen, dass ein Verwarngeld verhängt wird und anschließend die Kosten der Vernichtung in Rechnung gestellt werden.
Einfuhren aus EU-Ländern
Innerhalb der EU dürfen pflanzliche Waren zum privaten Gebrauch grundsätzlich mitgebracht werden. Seit das Feuerbakterium jedoch in einigen Gebieten des Mittelmeerraumes auftritt, ist es nicht erlaubt bestimmte Pflanzen aus den Befallsgebieten mitzubringen.
Um einer Verschleppung von Schaderregern vorzubeugen, sollte jedoch gänzlich darauf verzichtet werden, pflanzliche Waren zwischen den Mitgliedsstaaten zu verbringen.
- Weitere Hinweise des Zolls Verweis zu www.zoll.de